Gebäudereinigung nach Hausfrauenart:

 

Laut Gesetzgeber sind Firmen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Hausmeisterdienste zugelassen sämtliche Reinigungen nach Hausfrauenart zu erledigen.     

         

Unter diesen Dienst fallen:

Fensterreinigung            

Haushaltreinigung             

Säubern von Treppenhäusern und Fluren             

Säubern von Gebäuden innen und außen            

Kleinere Entrümpelungen  

Fassadenreinigung              

Dachrinnenreinigung  

 

 Stellenangebot

2  zuverlässige Mitarbeiter M/W/D
mit Erfahrung im Garten und Landschaftsbau und Hausmeisterdienst
 

Führerschein für PKW muss vorhanden sein.

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