Gebäudereinigung nach Hausfrauenart:
Laut Gesetzgeber sind Firmen mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Hausmeisterdienste zugelassen sämtliche Reinigungen nach Hausfrauenart zu erledigen.
Unter diesen Dienst fallen:
Fensterreinigung
Haushaltreinigung
Säubern von Treppenhäusern und Fluren
Säubern von Gebäuden innen und außen
Kleinere Entrümpelungen
Fassadenreinigung
Dachrinnenreinigung